Rozmiar: 15909 bajtów

- 969 -

1456. Sept. 7. (Brieg.)

Dienstag nach Egidii.

Die Rathmannen zu Brieg, Erbherren zu Neitberg, bekunden, dass sie mit Zustimmung der Aeltesten, Schöppen und Geschwornen dem Clemens Schilling, Bürger zu Brieg, die elf Hufen Erbes zu Neitberg zu seinen Lebtagen geeignet haben, doch sollen dieselben nach Clemens Schilling's Tode wieder zurückfallen. Wofür Cle­mens Schilling seinerseits, falls er ohne Leibeserben sterben sollte, das Gericht und die Scholtisei über die eilf Hufen der Stadt Brieg verspricht. Clemens Schilling ver­pflichtet sich ferner, von Michaelis über ein Jahr an je 9 Fierdunge Zins zu zahlen, Holz nur zu seiner Nothdurft schlagen zu lassen und nicht zum Verkauf, und falls die Eicheln gerathen, neben seinen Schweinen auch der Stadt zu gestatten, Eichelschweine aufzunehmen.

Or. dessen Siegel verl. Brg. St.-A. I. 37.


Codex Diplomaticus Silesiae, hrsg vom Vereine für Geschichte und Alterthum Schlesiens, Bd 9, Urkunden der Stadt Brieg. Urkundliche und chronikalische nachrichten über die Stadt Brieg, die dortigen Klöster, die Stadt- und Stiftsgüter bis zum Jahre 1550. Hrsg Dr. C. Grünhagen, Breslau 1870.



Zamknij dokument


Rozmiar: 16572 bajtów